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Für die Errichtung, Abnahme und den Betrieb von Schießständen gibt es klare Vorgaben und Richtlinien. Diese werden seit Mitte 2012 vom Bundesministerium des Innern vorgegeben (geänderte Waffengesetz-Verordnung) und ersetzen die bisher vom DSB gegebenen Richtlinien! 

Wir haben das Papier hier für euch zum Download, bitte unbedingt beachten!

Für einen schnellen Abgleich der Pflichten des Vorsitzenden / Sportleiters soll euch diese Checkliste dienen:

Der DSB gibt auf seiner Homepage ein paar zusätzliche Kommentare und Erläuterungen zu den Richtlinien heraus.